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Politik

Judikative

    Die Hauptaufgabe der französischen Judikative ist in der Verfassung definiert. Die Justiz ist, gemäß Artikel 66, eine «Hütern der persönlichen Freiheit».

    Die Justiz in Frankreich besteht aus zwei grundsätzlich unterschiedlichen Bereichen:

    • den Verwaltungsgerichten (Öffentliches Recht) für die Streitsachen zwischen den Bürgern und den Behörden.
    • den ordentlichen Gerichten (Zivilrecht und Strafrecht) für die Streitsachen zwischen den Bürgern.

    Die Straftaten werden je nach Verbrechensart in die Zuständigkeit von drei unterschiedlichen Gerichten unterteilt:

    • Tribunal de police — relativ einfache Gesetztübertretungen
    • Tribunal correctionnel — ernsthafte Vergehen
    • Cour d'assises — Verbrechen.

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