| Die Gesetzgebung in Frankreich ist durch das Parlament gewährleistet. Seit 1875 besteht das Parlament aus zwei Kammern:
Das Parlament kontrolliert die Regierung, erarbeitet Gesetze und verabschiedet sie. Die zwei Kammern sind jedoch nicht gleichberechtigt. Bei Uneinigkeit zwischen den Kammern entscheidet die Nationalversammlung.
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