| Der Bürgermeister hat eine doppelte Funktion. Er ist Bevollmächtigter der Gemeinde und Leiter der Gemeindeverwaltung und Vertreter des Staates.
Als Bevollmächtigter der Gemeinde ist der Bürgermeiser zuständig für
- die Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderates.
- die Vertretung der Gemeinde.
- die Verwaltung des Gemeindevermögens.
- die öffentliche Sicherheit.
- die Leitung der Gemeindeverwaltung.
Als Vertreter des Staates ist der Bürgermeister zuständig für
- die Standsangelegenheiten.
- die Bekanntgabe der Gesetze.
- die Erstellung der Wählerlisten.
- die Erfassung der Wehrpflichtigen.
In dieser zweiten Funktion ist der Bürgermeister dem Präfekten hierarchisch untergeordnet.
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