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Bürgermeister

    Der Bürgermeister hat eine doppelte Funktion. Er ist Bevollmächtigter der Gemeinde und Leiter der Gemeindeverwaltung und Vertreter des Staates.

    Als Bevollmächtigter der Gemeinde ist der Bürgermeiser zuständig für

    • die Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderates.
    • die Vertretung der Gemeinde.
    • die Verwaltung des Gemeindevermögens.
    • die öffentliche Sicherheit.
    • die Leitung der Gemeindeverwaltung.

    Als Vertreter des Staates ist der Bürgermeister zuständig für

    • die Standsangelegenheiten.
    • die Bekanntgabe der Gesetze.
    • die Erstellung der Wählerlisten.
    • die Erfassung der Wehrpflichtigen.

    In dieser zweiten Funktion ist der Bürgermeister dem Präfekten hierarchisch untergeordnet.

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