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Verfassungsrat

    Der Verfassungsrat wacht vor allem über die Ordnungsmäßigkeit der Wahlen und die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze. Er prüft die Vereinbarkeit der Gesetze mit der Verfassung und den Texten, auf die sie sich bezieht: Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, Präambel der Verfassung von 1946 und anderen.

    Die Aufgaben des Verfassungsrates sind in der Verfassung der Republik definiert.

    Der Verfassungsrat besteht aus 9 Mitgliedern. Drei Mitglieder (einschließlich des Präsidenten des Verfassungsrates) werden vom Präsidenten der Republik ernannt, drei vom Präsidenten der Nationalversammlung und drei vom Präsidenten des Senats. Der Verfassungsrat wird alle drei Jahre um ein Drittel erneuert.

    Der Vorsitzende des Verfassungsrates ist noch Roland Dumas. Verwickelt in einen Finanzskandal, hat er sein Amt im Moment stillgelegt.

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