Nach dem Tod Ludwigs X. hatte seine Tochter Johanna Anspruch auf die französische Krone. Philipp V. nutzte das so genannte Salische Gesetz Ausschließung der Frauen aus der Erbfolge für seine Zwecke und ließ sich am 9. Januar 1317 in Reims zum König krönen.
Seit jener Zeit sollte diese Regel fortwährende Geltung in Frankreich haben.